Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Gerichtsentscheidungen und Neues aus der Gesetzgebung zum Thema Erbrecht.

Erbschaftsteuer 2010 PDF Drucken E-Mail

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die neue Regierung das Erbschaftsteuerrecht, das gerade erst vor einem Jahr reformiert worden war, erneut geändert. Zum einen wurde die Steuerlast für Unternehmenserben reduziert. Zum anderen wurden die Steuersätze in Steuerklasse II erheblich herabgesenkt. Davon profitieren vor allem Geschwister, Nichten und Neffen.

Einzelheiten finden Sie in der Rubrik Erbschaftsteuer.

 
Erbrechtsreform 2010 PDF Drucken E-Mail

Noch von der Großen Koalition beschlossen worden waren Änderungen des Erbrechts, die mit dem Steuerrecht nichts zu tun haben. Etwas großspurig sprach die Politik von einer "Erbrechtsreform". Tatsächlich wurden aber nur wenige Regelungen geändert, die sich in der erbrechtlichen Praxis wirklich bemerkbar machen.

In erster Linie ist dabei die Einführung eines sog. Abschmelzungsmodells beim Pflichtteilsergänzungsanspruch zu nennen. Schon nach altem Recht wurden Schenkungen, die der Verstorbene innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hatte, bei der Berechnung des Pflichtteils herangezogen. Neu ist nun, dass der Anspruch, der sich daraus ergibt, für jedes seit der Schenkung verstrichene Jahr um ein Zehntel "abschmilzt".

Erleichtert wurde außerdem die Möglichkeit, eine Erbschaft bei lästigen Beschränkungen (z.B. Auflagen, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Vor- und Nacherbschaft) auszuschlagen und trotzdem den Pflichtteil zu verlangen.

 
Neues Recht im Erbscheinsverfahren PDF Drucken E-Mail

Am 1. September sind - wieder einmal - im Bereich des Familienrechts zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich wurden reformiert; außerdem gilt in Familiensachen ein neues Verfahrensrecht (FamFG).

Im Zuge dieser Neuerungen haben sich auch Veränderungen im Recht des Erbscheinsverfahrens ergeben. Anders als bisher gibt es jetzt eine Frist, um gegen Entscheidungen im Erbscheinsverfahren Beschwerde einzulegen. Sie beträgt einen Monat, für Neben- und Zwischenentscheidungen zwei Wochen. Zuständig für die Beschwerde ist nicht mehr das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht.

 
Reform des Zugewinnausgleichs PDF Drucken E-Mail

Am 1. September 2009 ist die Reform des Zugewinnausgleichs in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung ist, dass nunmehr auch Schuldenabbau als Zugewinn gilt. Wer mit Schulden in die Ehe startet und bei Ehescheidung ein positives Endvermögen besitzt, hat auch einen entsprechenden Zugewinn. Beispiel:

Der Ehemann hat bei der Heirat 20.000 Euro Schulden. Bei der Ehescheidung hat er ein saldiertes Vermögen von 100.000 Euro. Nach neuem Recht beträgt der Zugewinn 120.000 Euro. Das ist logisch und richtig. Nach altem Recht war es anders gewesen - bisher wurden die Schulden nicht berücksichtigt; der ZUgewinn wurde nur mit 100.000 Euro berechnet. Diese Gerechtigkeitslücke hat der Gesetzgeber jetzt geschlossen.

 
Buchtipp: Immobilien erben und vererben PDF Drucken E-Mail

Seit März 2009 liegt die zweite Auflage des aktuellen Praxis-Ratgebers zum Thema “Immobilien erben und vererben” vor. Auf 172 Seiten werden die wichtigsten Grundbegriffe und Gestaltungsmöglichkeiten in einfacher Sprache erläutert und durch Muster und Beispiele abgerundet.

Informieren Sie sich unter der Rubrik Veröffentlichungen.

 
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