Testamentsvollstreckung PDF Drucken E-Mail

Oft ist es sinnvoll, im Testament oder Erbvertrag einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Seine Aufgabe ist es, dem letzten Willen des Erblassers tatsächlich zur Geltung zu verhelfen. Es gibt unterschiedliche Arten der Testamentsvollstreckung. Inhalt und Reichweite kann jeder Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag individuell regeln.

Häufigstes und klassisches Anliegen des Erblassers ist es, Streit zu vermeiden, zum einen zwischen mehreren Miterben, zum anderen gegenüber Dritten (z.B. Nachlassgläubigern oder Behörden). Dabei kann der Testamentsvollstrecker helfen. Er sichert und verwahrt den Nachlass, begleicht Verbindlichkeiten (insbesondere die Erbschaftsteuer), erfüllt Vermächtnisse, sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, teilt den Nachlass auf und gibt ihn schließlich an die Erben heraus.

Es gibt Fallgestaltungen, in denen die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers unerlässlich ist: im Testament zugunsten überschuldeter oder behinderter Menschen (sog. „Behindertentestament“) oder zur Ausübung von Gesellschafterrechten bei betrieblichem Vermögen (Unternehmertestament). In diesen Fällen kann man die Testamentsvollstreckung auch auf Dauer anordnen.

Die Erben haben während der Dauer der Testamentsvollstreckung keinen Zugriff auf den Nachlass (obwohl er ihnen gehört). Außerdem haben Gläubiger keinen Zugriff auf das private Eigenvermögen des Erben. Dadurch lassen sich Konflikte vermeiden. Durch bestimmte Anordnungen kann der Erblasser dem Testamentsvollstrecker Vorgaben machen, wie er den Nachlass zu verwalten hat, z.B. Deckung des Lebensbedarfs und Sachzuwendungen an einen Bedürftigen.

Im Testament oder Erbvertrag kann auch die Person des Testamentsvollstreckers bestimmt werden. Meistens ist es sinnvoll, eine Vertrauensperson mit juristischem, insbesondere erbrechtlichem Sachverstand auszuwählen.

Gerne stehe ich sowohl zur Beratung über den Sinn einer Testamentsvollstreckung im Einzelfall als auch zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen zur Verfügung.