Erbe und Pflichtteil PDF Drucken E-Mail

Ein wichtiger Baustein meiner erbrechtlichen Beratung und Vertretung ist es, Ihnen Hilfe zu leisten, wenn jemand anders verstorben ist und Ihnen nicht klar ist, welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben und wie Sie sich verhalten sollen.

Dies beginnt bei der Frage, wer den Verstorbenen überhaupt beerbt. Es geht weiter bei der Frage, ob Sie ein Erbe ggf. ausschlagen wollen. Schließlich ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten, Detailfragen und Fallstricke, wenn Sie Erbe geworden sind oder wenn Sie enterbt wurden.

Insbesondere dann, wenn Sie Erbe eines Einzelkaufmanns (oder eines Gesellschafters einer GbR, oHG oder KG) geworden sind, sollten Sie schnellstens rechtlichen Rat einholen. Denn hier gibt es verschiedene (meist kurze) Fristen zu beachten, deren Versäumung dazu führen kann, dass Sie für Verbindlichkeiten des Verstorbenen mit Ihrem eigenen Vermögen haften !

Befinden Sie sich in einer der nachfolgend beschriebenen, typischen Situationen?

  • Ein verheiratetes Familienmitglied ist verstorben. Sie wissen nicht genau, wie von Gesetzes wegen die Erbfolge aussieht. Außerdem wissen Sie nicht, ob der Verstorbene vielleicht ein Testament hinterlassen hat.
  • Sie werden von Gläubigern des Verstorbenen aufgefordert, dessen Verbindlichkeiten zu begleichen. Müssen Sie bezahlen?
  • Sie wissen, dass Sie als Erbe des Verstorbenen in Frage kommen. Sie haben gehört, dass der Verstorbene verschuldet gewesen sein soll, wissen aber nicht, ob das stimmt. Wie sollen Sie sich verhalten – das Erbe annehmen oder ausschlagen?
  • Sie wissen, dass Sie als Erbe des Verstorbenen in Frage kommen. Der Verstorbene hat ein kleines einzelkaufmännisches Unternehmen geführt. Sie kennen sich mit geschäftlichen Dingen aber nicht gut aus. Was ist zu beachten?
  • Nach dem Tod eines anderen wird plötzlich ein neues Testament aufgefunden. Sie bezweifeln aber, dass dieses Testament tatsächlich vom Verstorbenen stammt.
  • Brauchen Sie einen Erbschein? Falls ja, wie beantragen Sie ihn und wer vertritt Sie vor dem Nachlassgericht?
  • Der Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, in dem Sie enterbt wurden. Das Testament wurde aber im hohen Alter errichtet, als er schon an verschiedenen Krankheiten litt. Außerdem haben Sie den Verdacht, dass der Verstorbene bei Abfassung des Testaments stark von den Begünstigten beeinflusst wurde. Wie können Sie das Testament angreifen?
  • Sie gehen davon aus, den Verstorbenen beerbt zu haben. Sie wissen auch, wo er sein Konto hatte. Die Bank erteilt jedoch keine oder nur unzureichende Auskünfte und weigert sich, sein Guthaben an Sie auszuzahlen. Was können Sie tun? Brauchen Sie einen Erbschein?
  • Ein Miterbe oder eine andere Person hat sich einzelne Gegenstände aus dem Nachlass „unter den Nagel gerissen“. Sie befürchten, dass dies auch mit weiteren Gegenständen geschieht. Wie kommen die Gegenstände an ihren Ursprungsort zurück und wie verhindern Sie die Unterschlagung weiterer Gegenstände?
  • Die Lebensgefährtin des Verstorbenen hat Generalvollmacht. Sie befürchten, dass sie sich mit dem Nachlass ins Ausland absetzt. Wie können Sie das verhindern?
  • Der Verstorbene hat ein Testament hinterlassen. Die Verfügungen im Testament sind aber unklar oder in sich widersprüchlich. Wie ist das Testament auszulegen und wer entscheidet darüber?
  • Sie wurden enterbt (häufiger Fall: Vater setzt zweite Ehefrau oder Lebensgefährtin als Alleinerbin ein). Haben Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil? Wie hoch ist er? Wie wird der Wert des Nachlasses ermittelt? Welche Auskunftsansprüche haben Sie? Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?
  • Wie schnell verjährt ein Anspruch auf den Pflichtteil?
  • Sie werden zwar Erbe. Der Verstorbene hat jedoch sein wesentliches Vermögen zu Lebzeiten an andere Personen verschenkt. Außerdem hatte er eine Lebensversicherung, die nicht in den Nachlass fällt. Welche Ansprüche haben Sie gegenüber den Beschenkten und dem Bezugsberechtigten aus der Lebensversicherung?
  • Der Verstorbene hatte Ihnen zu Lebzeiten eine größere Schenkung gemacht. Nun kommt das Sozialamt und stellt Rückforderungsansprüche. Zu Recht?
  • Sie waren mit dem Verstorbenen verheiratet und haben seinerzeit ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet. Darin haben Sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Zwischenzeitlich wurde die Ehe geschieden. Gilt das Testament trotzdem?
  • Mehrere Geschwister erben zu gleichen Teilen. Eines der Geschwister hat aber schon früher größere Zuwendungen vom Erblasser erhalten. Werden diese Zuwendungen irgendwie berücksichtigt?
  • Sie sind einer von mehreren Miterben. Die Abwicklung des Nachlasses könnte sich – aus welchen Gründen auch immer – womöglich länger hinziehen. Sie sind daran interessiert, möglichst schnell zu Geld zu kommen. Können Sie – ggf. ohne großen Aufwand – gegen Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden?
  • Sie sind einer von mehreren Miterben. Zum Nachlass gehört ein Haus. Darin sind dringende Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich. Ein anderer Miterbe will aber nichts investieren, sondern das Haus schnell verkaufen. Können Sie die Handwerker notfalls alleine beauftragen und aus dem Nachlass bezahlen?
  • Der Verstorbene hat durch Erbvertrag eine andere Person als Alleinerben eingesetzt. Der Erbvertrag war aber an eine Pflegevereinbarung geknüpft. Nach Ihrer Auffassung hat der Begünstigte die Pflege aber nicht wie vereinbart geleistet. Können Sie gegen seine Erbenstellung vorgehen?
  • Der Verstorbene hatte Vermögen im Inland und im Ausland. Welches Erbrecht gilt und wie kommen Sie ggf. an den im Ausland belegenen Nachlass?
  • Sie erhalten vom Finanzamt einen Steuerbescheid über Erbschaftsteuer. Die festgesetzte Steuer erscheint Ihnen sehr hoch. Sie wollen den Bescheid prüfen lassen und eventuell dagegen vorgehen.


Die Liste der Fallgestaltungen ließe sich beliebig fortsetzen. Wenn Sie in eine der geschilderten oder ähnliche Situationen geraten, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Oft ist es mit einer einfachen Beratung getan. Dann entstehen auch nur geringe Kosten, die Sie im Zweifel für das Gefühl der Sicherheit gerne investieren. Rechtsschutzversicherungen bieten Beratungsrechtsschutz für erbrechtliche Fragen in sehr unterschiedlichem Maße an.

Mit dem Erbfall beginnen verschiedene Fristen zu laufen. Hier können Sie sich über die wichtigsten Fristen informieren.

Nicht selten münden Todesfälle in handfeste Erbstreitigkeiten und gerichtliche Verfahren. Hierin liegt ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich berate und vertrete Sie gerne. Je nach konkretem Einzelfall bin ich gerne vermittelnd tätig, setze Ihre Interessen bei Bedarf aber auch mit Nachdruck durch.