Vererben und Schenken PDF Drucken E-Mail

Schenkung - vorweggenommene Erbfolge - Übergabe - Lebensversicherung - Erbvertrag - Testament

Ein wesentlicher Faktor in der erbrechtlichen Beratung ist die planende Vorsorge. Grundsätzlich gilt: Es ist nie zu früh (aber oft zu spät), sich darüber Gedanken zu machen, wie das eigene Vermögen künftig verteilt werden soll. Dies gilt für jede Privatperson mit überschaubarem Vermögen, erst recht jedoch für Personen mit großem Vermögen und Unternehmer.

Je größer das eigene Vermögen und je größer die Zahl der Angehörigen, desto fahrlässiger ist es, fachkundige Beratung auf die lange Bank zu schieben. Niemandem ist damit gedient, ein Testament erst am Sterbebett zu errichten – wenn die geistigen Fähigkeiten womöglich im Laufe der Jahrzehnte gelitten haben und die lieben Verwandten plötzlich ganz neue Zuneigung zeigen. Niemandem ist vorhersehbar, ob das eigene Leben plötzlich und unerwartet im Straßenverkehr oder bei Naturkatastrophen ein jähes Ende findet. Niemandem ist vorhersehbar, ob er frühzeitig pflegebedürftig oder dement wird.

Insbesondere ist es oft sinnvoll, Bestandteile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. Dadurch können Streit vermieden, persönliche Bedürfnisse Angehöriger gesichert und Erbschaftsteuer gespart werden.

Kennen Sie nachfolgend beschriebene, typischen Situationen?

  • Sie haben mehrere Kinder, die Sie nach Ihrem Tode gleich behandeln möchten. Leider verstehen sich die Kinder untereinander nicht besonders gut. Wie können Sie Streit vermeiden?
  • Ihr Vermögen ist groß genug, um Ihren Ehepartner und alle Ihre Kinder zu versorgen. Tun Sie das besser zu Lebzeiten, nach und nach oder sollten Sie alles bis zu Ihrem Tod behalten? Sie haben da mal etwas von einer Zehn-Jahres-Frist gehört ...
  • Sie haben mit Ihrem Ehepartner bereits ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Können Sie einfach ein neues Testament errichten? Falls nicht, wie schaffen Sie das alte aus der Welt?
  • Sie haben eine vermietete Eigentumswohnung, ein kreditfinanziertes Haus, ein Wertpapierdepot, Schmuck und zwei größere PKWs. Sie wollen jedem Ihrer Kinder jeweils einen dieser Vermögensgegenstände zukommen lassen. Die genauen Werte kennen Sie nicht im Einzelnen. Das Kind, welches das Haus erhält, soll selbstverständlich den Kredit abtragen. Geht das ohne weiteres?
  • Sie wollen mit Ihrem Ehepartner ein sog. Berliner Testament machen, d.h. der länger lebende Ehepartner soll zunächst Alleinerbe werden und die Kinder nach dessen Tod alles bekommen. Was ist, wenn ein Kind beim Tode des zuerst versterbenden Ehepartners den Pflichtteil verlangt? Gilt das Testament weiter, wenn der länger lebende Ehepartner als Witwer noch einmal heiratet? Gibt es steuerlich günstigere Alternativen zum „Berliner Testament“?
  • Sie sind verheiratet. Sowohl für Ihren Ehepartner als auch für Sie handelt es sich um die zweite Ehe. Sie haben gemeinsame Kinder, aber auch schon Kinder in Ihre Ehe mitgebracht (sog. „Patchwork-Familie“). Sie möchten vermeiden, dass die einseitigen Kinder Ihres Ehepartners Ihr Elternhaus erben. Wie bekommt man das hin?
  • Wie schützen Sie Ihr Unternehmen davor, im Fall der Scheidung oder des Todes eines Partners (wegen Pflichtteil, Zugewinnausgleich, Erbschaftsteuer) an Liquidität zu verlieren?
  • Sie möchten einen großen Teil Ihres Vermögens einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung zukommen lassen oder sogar selbst eine Stiftung gründen. Wie machen Sie das?
  • Eines Ihrer Kinder ist körperlich und geistig stark behindert. Was können Sie tun, um seine Bedürfnisse optimal zu unterstützen, ohne dass letztlich der Sozialhilfeträger Ihr Vermögen erhält? Haben Sie die Möglichkeit, durch ein Testament für eine bessere Versorgung als gesetzliche Kassenleistungen zu sorgen?
  • Eines Ihrer Kinder braucht akut einen größeren Geldbetrag für seine Bedürfnisse (z.B. Hausbau). Wie lassen Sie ihm Geld zukommen, ohne die anderen Kinder im Erbfall zu benachteiligen? Können Sie dabei womöglich steuern sparen?
  • Sie wollen einem Ihrer Kinder zum Start ins Berufsleben eine größere Zuwendung machen. Um das andere Kind nicht zu benachteiligen, schenken Sie ihm einfach einen entsprechenden Geldbetrag. Hat das erbrechtliche Konsequenzen? Kann man das besser machen?
  • Ist es ratsam, eine Lebensversicherung im eigenen Namen oder eventuell besser auf den Namen des Ehepartners abzuschließen? Lassen sich dadurch vielleicht Pflichtteilsansprüche vermeiden?
  • Sie möchten einem persönlich nahestehenden Menschen Ihren Nachlass vermachen. Sie möchten aber sicherstellen, dass er Sie dafür im Alter auch pflegt und verpflegt – einen Heimaufenthalt möchten Sie möglichst vermeiden. Was müssen Sie tun?
  • Sie möchten mit meinem Ehepartner auf eine größere Reise gehen. Sie wollen Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben sollten. Was ist zu beachten?
  • Ihr Ehepartner ist Ausländer (z.B. Italiener, Französin). Können Sie ein gemeinschaftliches Testament ereichten oder einen Erbvertrag schließen?
  • Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind. Wie können Sie für den Fall meines Todes einen Vormund bestimmen?


Wenn Sie sich in vergleichbarer Situation befinden und sich ähnliche Fragen schon einmal gestellt haben, dann empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Die entstehenden Kosten sollte Ihnen die Vorbeugung wert sein. Alle Ihnen nahestehenden Personen werden es Ihnen danken – und im Zweifel finanziell, aber auch nervlich und zeitlich davon profitieren.

Bringen Sie Zeit für die Beratung mit. Lösungen „von der Stange“ gibt es in der Regel nicht. Bevor Sie von mir einen Rat oder einen Entwurf erhalten, muss ich über Ihre persönlichen Verhältnisse, über Ihre Vermögensverhältnisse und über Ihre Zielvorstellungen genau Bescheid wissen. Falls Sie Immobilien zu vererben haben, können Sie sich hier über spezielle Gestaltungsmöglichkeiten informieren.

Betrachten Sie die vorsorgende erbrechtliche als eine Art Sicherheitsgurt für Ihr Vermögen, für Ihre Angehörigen und damit auch für sich selbst. Wenn Sie ihn anlegen, aber niemals tatsächlich benötigen sollten, umso besser !