Patientenverfügung PDF Drucken E-Mail

Wer sich mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigt, sollte automatisch auch an die Vorsorgevollmacht und eine Betreungsverfügung denken. Was ist der wesentliche Inhalt und wo liegen die Unterschiede?

Patientenverfügung

Sie ist eine Anweisung an die Ärzte. Darin können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungsmethoden Sie im Zweifelsfall wünschen oder nicht wünschen.
Die Patientenverfügung ist grundsätzlich wirksam, wenn sie schriftlich (eigenhändig oder mit Maschine) verfasst und unterschrieben ist. Es empfiehlt sich allerdings eine ärztliche Bestätigung über die erfolgte Aufklärung.
Auf keinen Fall sollte man irgendein Formular ausdrucken und unbesehen unterschreiben. Es geht um Ihren ganz individuellen letzten Willen!

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, Ihren Willen im Bedarfsfall tatsächlich durchzusetzen. Auch hier gibt es kein allgemein gültiges Standardformular, sondern individuellen Gestaltungsspielraum. Die Vorsorgevollmacht kann auf die Durchsetzung des medizinischen Willens beschränkt werden. Sie kann als Generalvollmacht aber auch Vermögensangelegenheiten umfassen. Das ist oft sinnvoll, um Liquidität im Pflegefall zu gewährleisten. Zur Sicherheit empfiehlt sich die notarielle Beglaubigung der Vollmacht.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht (das bis zum 31. August 2009 noch Vormundschaftsgericht hieß). Es ist nämlich nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass im Krankheitsfall ein gesetzlicher Betreuer (früher: Vormund) bestellt werden muss. Dabei hat man aber ein Vorschlagsrecht. Genau diesem Zweck dient die Betreuungsverfügung.