Immobilien vererben PDF Drucken E-Mail

Das Vererben von Immobilienbietet besonders zahlreiche, besonders spezielle und besonders nützliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zum grundsätzlichen Verständnis folgende Klärung vorweg: "Vererbt" wird eine Immobilie nur mit dem Tod ihres Eigentümers. Die Erbfolge kann aber zu Lebzeiten schon vorweggenommen werden, und zwar durch Schenkung oder Übergabe.

vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Übergabe

Die lebzeitige Übergabe von Immobilien kann verschiedene Vorteile haben, z.B.

  • Vermeidung von Streit (keine Erbengemeinschaft!)
  • Reduzierung der Erbschaftsteuer (mehrfache Freibeträge!)
  • eigene Versorgung im Alter
  • Reduzierung von Pflichtteilslasten (Liquidität!)

Oft wird die lebzeitige Übertragung einer Immobilie geschaut aus Angst, im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein. Es gibt aber viele Gestaltungsmöglichkeiten, die diese Sorge unbegründet machen. Im Gegenteil, die rechtzeitige Übergabe kann der eigenen Versorgung sogar dienen. Die praktisch bedeutsamsten Gestaltungen sind

  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • wiederkehrende Leistungen (Leibrente, dauernde Last)
  • Übernahme von Kreditverbindlichkeiten
  • Pflegeverpflichtung

Zur Streitvermeidung dienen verschiedene Sicherungen und Störfallvorsorge. Für Gerechtigkeit kann ein Gleichstellungsgeld unter Geschwistern sorgen.

Lassen Sie sich vor der notariellen Beurkundung eines entsprechenden Vertrages sorgfältig beraten, was speziell in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen. Für einen ersten Überblick ist dieser Praxisratgeber zu empfehlen.

Immobilien vererben

Wer sich nicht für eine lebzeitige Übertragung seiner Immobilie entscheiden kann, dem stehen immer noch etliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Todesfall offen. Unabhängig von der äußeren Form (einfaches Testament, Ehegattentestament oder Erbvertrag) sind z.B. folgende inhaltlichen Verfügungen möglich:

  • Einsetzung als Erbe
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Sachvermächtnis
  • Nießbrauchsvermächtnis
  • Vorausvermächtnis
  • Teilungsanordnung
  • Auflage (z.B. Veräußerungsverbot)
  • Testamentsvollstreckung (zur Streitvermeidung)

Hier ist die fachkundige erbrechtliche Beratung besonders wichtig, denn nach Ihrem Tod haben Sie keine Korrekturmöglichkeit mehr. Ihre Angehörigen müssen mit der Rechtslage so zurechtkommen, wie Sie sie hinterlassen.