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Das „Institut für Erbrecht e.V.“ (IFE) ist ein Zusammenschluss bundesweit und international tätiger, erbrechtlich qualifizierter Spezialisten. Mitglied des IFE kann nur werden, wer entsprechend qualifiziert ist und empfohlen wird. Das IFE veranstaltet für seine Berater hochwertige Fortbildungsveranstaltungen. In komplizierten Fragen des Erbrechts können sich die Mitglieder austauschen. Ich bin empfohlener Berater des IFE. Erbrechtliche Fragestellungen sind häufig mit anderen Sachthemen verknüpft. Oft besteht deshalb Bedarf, andere qualifizierte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Steuerberatung: Ich bin kein Steuerberater. Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich zur Beratung in Fragen der Erbschaftsteuer befähigt. Die erbrechtliche Beratung kann aber auch einkommensteuerliche Fragen aufwerfen, z.B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Wo dies der Fall ist, hat der Mandant meist schon einen eigenen Steuerberater, mit dem eine Zusammenarbeit erfolgen kann. Unabhängig davon stehen unserer Kanzlei verschiedene Steuerberater als Ansprechpartner zur Verfügung. Bewertung von Immobilien: Bei der Ermittlung erbrechtlicher Ansprüche müssen regelmäßig Wertgutachten zu Immobilien eingeholt werden. Für einen privaten Gutachtenauftrag vermittele ich gerne den Kontakt zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mir aus ihrer Tätigkeit im Rahmen von Gerichtsverfahren als besonders kompetent bekannt sind. Übersetzungen: Die Zahl der internationalen Erbfälle steigt. Oft müssen Urkunden übersetzt werden, z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Testamente oder Verträge. Die Firma Prime Ad! Translations AG liefert zeitnah beglaubigte und unbeglaubigte Übersetzungen in zahlreiche Sprachen.
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