|
Das Erbrecht ist bei juristischen Laien geprägt von verschiedenen Fehlvorstellungen. Aus zahlreichen Mandantengesprächen ist bekannt, dass die gesetzliche Erbfolge oft falsch eingeschätzt wird. Insbesondere das gesetzliche Erbrecht entfernter Verwandter neben einem Ehegatten sorgt meist für Erstaunen. Außerdem ist die falsche Vorstellung weit verbreitet, einzelne Gegenstände durch Testament dinglich „vererben“ zu können.
Es gibt eine Fülle von Testamenten, denen genau diese Vorstellung zugrunde liegt. Die Verfasser solcher Testamente meinen es oft gut, sparen aber an der Testamentsberatung und sorgen mit ihren Testamenten letztlich für genau den Streit unter den Hinterbliebenen, den sie eigentlich vermeiden wollten.
-
„Das Gebiet des Erbrechts – eines außerordentlich komplizierten Rechtsgebiets, das eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet – erfordert es in besonders hohem Maße, vor der Fertigung von Entwürfen letztwilliger Verfügungen zu ermitteln, worauf der Wille des Erblassers gerichtet ist. Dies ist nur mittels persönlicher Beratung durch sachkundige Personen […] zu leisten.“ (Landgericht Freiburg, Urteil vom 28.10.2005)
Lassen Sie sich deshalb fachkundig beraten. Der Fachanwalt für Erbrecht ist ein geeigneter Berater; er ist erfahren, qualifiziert und geprüft – und zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
Informieren Sie sich auf meinen Seiten über erbrechtliche und damit zusammenhängende Themen. Bei Bedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung – sowohl in der Beratung als auch im gerichtlichen Verfahren.
Haftungsausschluss: Alle Angaben auf dieser homepage einschließlich aller Seiten dienen lediglich der ersten Information. Sie ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Ich bemühe mich darum, die Inhalte aktuell und fehlerfrei zu halten, schließe eine Haftung hierfür aber aus.
|